service@hirschgrund-zipline.de

Hirschgrund Zipline Area Schwarzwald 2.0

ABG

 

Benutzungsbedingungen Syntura GmbH – Zipline Area Schwarzwald

 

 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Die Benutzung der Zipline Area und der darin enthaltenen Anlagen und Gegenstände durch die Teilnehmer unterliegt ausschließlich diesen Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt.

 

(2) Für einzelne Anlagen innerhalb der Zipline Area können weitere, separate Nutzungsbedingungen existieren. Auf deren Inhalt und Geltung werden die Besucher gegebenenfalls individuell an der jeweiligen Anlage vom Sicherheit-/Aufsichtspersonal hingewiesen werden. Etwaige Aushänge des Veranstalters sind zu beachten.

 

(3) Das Verlassen von gekennzeichneten Wegen und Flächen ist nicht gestattet. Vorhandene Absperrungen innerhalb der Zipline Area sind vom Teilnehmer immer zu beachten.

 

 

§ 2 Umfang der geschuldeten Leistungen

 

(1) Die Teilnehmer sind berechtigt, gegen Entrichtung des Eintrittspreises die gesamte Zipline Area einmal zu durchlaufen und zu benutzen. Die Bezahlung erfolgt bei Onlinebestellungen vorab oder bei telefonischen Bestellungen auch vor Ort.

 

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit für die Teilnehmer und/oder wetterbedingt die Teilnahme der Besucher an der Zipline Area abzusagen, einzuschränken beziehungsweise zu unterbrechen. Der Teilnehmer erhält nach seiner Wahl eine Erstattung, eine Ersatztour oder Gutscheine über den Wert seiner Buchung.

 

(3) Bricht der Teilnehmer ohne Verschulden des Veranstalters die gebuchte Tour ab, erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises, wenn der Veranstalter die ihm obliegende Leistung vertragsgemäß angeboten hatte.

 

 

§ 3 Voraussetzungen der Zipline Area Nutzung

 

(1) Der Besuch / Teilnahme der Zipline Area unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Alkohol ist verboten. In der gesamten Anlage ist Rücksicht auf die anderen Besucher und deren Belange zu nehmen.

 

(2) Der Besuch / die Teilnahme der Zipline Area ist für Besucher ab 12 Jahren möglich. Der Besuch / die Teilnahme der Zipline Area erfordert hinreichende körperliche Fitness des Teilnehmers. Besucher, die diese Bedingung nicht erfüllen und/oder an einer Krankheit, einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, sind von der Teilnahme an der Zipline Area ausgeschlossen.

 

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von einer Teilnahme an der Zipline Area auszuschließen, die ein Höchstgewicht von 115 Kilogramm über- oder ein Mindestgewicht von 40 Kilogramm unterschreiten.

 

(4) Jeder Teilnehmer hat vor Benutzung der Zipline Area an der obligatorischen Sicherheitseinweisung durch den Veranstalter teilzunehmen. Den dort erteilten Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße gegen erteilte Anweisungen können, wenn sie eine schuldhafte Pflichtverletzung des Teilnehmers begründen, nach vorheriger Anmahnung zum Ausschluss von der Zipline Area führen.

 

(5) Während einer Tour dürfen mitgeführte Mobiltelefone/Smartphones und Kameras nicht offen getragen werden. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Das Tragen festen Schuhwerks (zumindest Trekking-Sandalen) wird empfohlen.

 

(6) Minderjährigen ab 12 Jahren ist die Nutzung der Zipline Area gestattet, wenn eine aufsichtsberechtigte erwachsene Person mit anwesend ist oder in die Nutzung durch den Minderjährigen schriftlich eingewilligt hat. Die Einwilligung ist auf Aufforderung des Veranstalters vor Beginn der Tour vorzulegen.

 

 

§ 4 Absagen des Teilnehmers

 

Dem Teilnehmer stehen die gesetzlichen Rücktritts-/Kündigungsmöglichkeiten zu. Der Veranstalter räumt außerdem ein vertragliches Rücktrittsrecht mit den folgenden Maßgaben ein:

 

– Rücktritt des Kunden bis zum 5. Tag vor dem Tourtermin – kostenlos

 

– späterer Rücktritt – 100 % des Gesamtpreises werden einbehalten bis gebuchte Plätze erneut verkauft wurden. Ausschließlich bei Neuverkauf: 100% des Gesamtpreises werden rückerstattet. 

 

Dem Kunden bleibt dabei jeweils der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beziehungsweise eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger beim Veranstalter angefallen ist als in Höhe der vorgenannten Pauschalen.

 

 

§ 5 Umbuchungen

 

Umbuchungen sind – unter Berücksichtigung der Buchungslage – bis zum 5. Tag vor dem Tourtermin möglich. Dem Kunden bleibt auch insoweit der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beziehungsweise eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger beim Veranstalter angefallen ist als in Höhe der vorgenannten Pauschale.

 

 

§ 6 Haftung des Veranstalters

 

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Verpflichtungen ist die Haftung des Veranstalters auch bei einfacher Fahrlässigkeit gegeben, jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Hiervon unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

 

 

§ 7 Einbringung von Wertsachen

 

(1) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Zipline Area zu bringen. Von Seiten des Veranstalters wird keinerlei Bewachung / Verwahrung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände geschuldet.

 

 

§ 8 Ausrüstung / Verleih

 

(1) Der Veranstalter stellt den Teilnehmern Sicherheitsausrüstung zwecks Benutzung der Zipline Area und der darin vorhandenen Anlagen / Stationen zur Verfügung. Die ausgeliehene Sicherheitsausrüstung darf während der Benutzung der Zipline Area nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden, es sei denn, es erfolgt eine Gestattung des Sicherheits-/Aufsichtspersonals. Die erhaltene Ausrüstung muss gemäß der individuellen Einweisung des Teilnehmers vor Verlassen der Zipline Area wieder beim Veranstalter abgegeben werden.

 

(2) Das Mitbringen und Benutzen eigener Sicherheitsausrüstung ist den Teilnehmern nicht gestattet.

 

(3) Der Teilnehmer behandelt die vom Veranstalter geliehene Sicherheitsausrüstung / Gegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt. Die Sicherheitsausrüstung / Gegenstände sind ausschließlich zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und auf Anweisung des Sicherheits-/Aufsichtspersonals zu benutzen.

 

(4) Rauchen und Toilettengänge in Benutzung der Sicherheitsausrüstung sind dem Teilnehmer untersagt.

 

 

§ 9 Personenbezogene Daten

 

Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Veranstalter (z.B. durch E-Mail oder Brief) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage an (E-Mail, Brief) an den Veranstalter. 

 

Benutzungsbedingungen Stand: 24.07.2024

 

Hirschgrund Zipline Area Schwarzwald